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Grindel: Kein Hochwasserschutz gegen die Bauern

Als einen weiteren Schlag gegen die Landwirtschaft hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel den Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung zum vorbeugenden Hochwasserschutz bezeichnet. Danach soll ab Ende 2012 der Ackerbau in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich eingestellt werden. Betroffen wären mit rund 900.000 Hektar etwa 7,5 Prozent des gesamten Ackerlandes in Deutschland. Nach den Worten des CDU-Politikers spricht der rot-grüne Gesetzentwurf gegen jede Vernunft. Grindel: „Auf Äckern kann doch mehr Regen versickern als auf mageren und extensiven Grün- und Ödlandflächen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass mit pseudowissenschaftlichen Argumenten den Landwirten die Produktionsgrundlage entzogen werden soll.“ Hochwasserschutz müsse mit den Bauern und nicht gegen sie gemacht werden. Der CDU-Abgeordnete verwies darauf, dass die niedersächsische Landesregierung umfangreiche Aktionspläne zum Hochwasserschutz entwickelt habe. Dies schließe Hochwasserschutzbauten ein. Insofern sei die von der Bundesregierung vorgeschlagene Rückverlegung von Deichen volkswirtschaftlicher Unsinn. Grindel meint demgegenüber: „Am wirksamsten für die Kappung von Hochwasserspitzen wäre die Einrichtung von Hochwasserpoldern. Denn die Polderflächen können ackerbaulich genutzt werden und müssten nur bei extremen Hochwasserkatastrophen geflutet werden.“

Nach Ansicht des CDU-Politikers werden die unionsgeführten Länder diesen Gesetzentwurf spätestens im Bundesrat stoppen. „Es wäre schön, wenn bei einigen SPD-Politikern aus dem ländlichen Raum schon vorher Vernunft einkehrt.“ Besonders bedenklich sind für Reinhard Grindel auch die geplanten Entschädigungsregelungen. Eine Entschädigung soll es nur bei unzumutbaren Härten geben. Dies werde für viele Bauern auf eine kalte Enteignung hinauslaufen. Es sei notwendig, aus den Fehlern der Vergangenheit bei der Entwicklung von Gewerbe- und Baugebieten zu lernen. „Wir müssen Wachstum schaffen, ohne einen so großen Flächenverbrauch wie bisher zu betreiben. Ein Bebauungsverbot in Hochwassergebieten ist sicher sinnvoll. Eine grüne Klientelpolitik trübsten Wassers ist allerdings abzulehnen“, meinte Grindel abschließend.

 
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