|
Zurück zur Nachrichten-Übersicht
Grindel: Bauern steht das Wasser bis zum Hals
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel spricht von Wortbruch: entgegen den Beteuerungen zahlreicher SPD-Politiker hat die rot-grüne Mehrheit im Bundestag jetzt doch ein weit gehendes Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten beschlossen. „Gegen den Rat vieler Experten und gegen den Protest des Landvolks wird der Ackerbau in Überschwemmungsgebieten so sehr reglementiert, dass das einer nass-kalten Enteignung gleichkommt“, betonte Grindel.
Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz muss in Überschwemmungsgebieten der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln massiv eingeschränkt werden. Außerdem muss eine ganzjährige Bodenbedeckung einschließlich einer konservierenden Bodenbearbeitung sichergestellt sein. Der CDU-Politiker berichtete, bei einer Sachverständigenanhörung sei davor gewarnt worden, dass sich dadurch eine Belastung der Ernte mit Pilzgiften ergeben könnte, wenn Pflanzenreste nach der Ernte nicht mehr in den Boden eingearbeitet werden dürften. Die Folge wären gesundheitliche Gefährdungen für Mensch und Tier. „Dieses Gesetz ist überflüssig. Ackerbau kann nach den Regeln der guten fachlichen Praxis auch in Hochwassergebieten zugelassen werden. Die Nutzung des Bodens in Flussniederungen hat keine Auswirkungen auf die Entstehung von Erosionen. Das ist ein Problem der Oberläufe, wo Hochwasser entstehen“, argumentiert Grindel.
Der CDU-Politiker wies darauf hin, dass die Landwirte damit erneut gegenüber den Bauern in anderen europäischen Ländern erheblich benachteiligt würden. Angesichts der geplanten Einsparungen der rot-grünen Bundesregierung bei der Krankenversicherung der Landwirte und beim Agrardiesel verschlechtere sich die wirtschaftliche Perspektive für die Bauern immer weiter. Grindel: „Den Landwirten steht das Wasser bis zum Hals. Nicht nur in Überschwemmungsgebieten, aber dort jetzt ganz besonders.“
Besonders verwerflich sei, dass SPD und Grüne mit Gesetzestricks versuchten, die eigentlich nötige Zustimmung des Bundesrates zu umgehen. So könne es sein, dass die unionsgeführten Länder das neue Gesetz zum Hochwasserschutz im Bundesrat nicht verhindern könnten. Der Rotenburger CDU-Abgeordnete verwies darauf, dass die niedersächsische Landesregierung einen umfassenden Aktionsplan zum Hochwasserschutz entwickelt habe.
|
| Termine |
15. - 31 Oktober:
23. Oktober:
27. Oktober:
30. Oktober:
18. Dezember:
|
|