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Gesundheitsingenieur Jügen Hold

Bleileitungen belasten Trinkwasser

Landkreis Verden. Häusliche Trinkwasserleitungen aus Blei gibt es heute nur noch sehr selten. Wo sie aber unerkannt noch vorhanden sind, belasten sie das Trinkwasser. Insbesondere Säuglinge und Kleinkinder sind durch eine erhöhte Bleiaufnahme gefährdet. Negative Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung, auf Lernvermögen und Intelligenz können die Folgen sein. Im Rahmen des Programms „Blei im Trinkwasser vermeiden!“ startete das Landesgesundheitsamt jetzt eine landesweite Blei-Screening-Aktion. Sie bietet Schwangeren, jungen Frauen und Familien mit Kindern, die in älteren Privathäusern leben, bei Verdacht auf Bleileitungen kostenfreie Untersuchungen des Trinkwassers auf Blei an.

Ansprechpartner für den Landkreis Verden ist der Fachdienst Gesundheit und Umweltmedizin des Landkreises. Unter der Telefonnummer 04231 15-500 stehen Mitarbeiter der Gesundheitsaufsicht und der Gesundheitsingenieur für eine telefonische Erstberatung zur Verfügung. An der befristeten Aktion können Privathaushalte mit kleinen Kindern teilnehmen. Haus oder Wohnung müssen zudem vor 1974 gebaut worden sein. Soweit sie nicht längst ausgetauscht wurden, können Bleileitungen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes insbesondere in Häusern anzutreffen sein, die vor 1945 errichtet wurden. Nur vereinzelt wurden sie auch bis in die 1970er Jahre verbaut.

Erhärtet sich der Bleiverdacht im Vorgespräch, kann das Probenahme-Set beim Landkreis abgeholt werden. Eine Probe des häuslichen Leitungswassers ist dann an das niedersächsische Landesgesundheitsamt einzusenden, das die Probe auf ihre Bleikonzentration analysiert und den Einsender schriftlich über den Befund und dessen Bewertung informiert. Mietern empfiehlt der Fachdienst Gesundheit und Umweltmedizin, sich mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen. Sie sollten Auskunft geben können, ob noch Bleileitungen im Haus vorhanden sind oder bereits im Zuge von Renovierungen ausgetauscht wurden.

Vorhandene Bleileitungen bedeuten zunächst Handlungsbedarf für den Hausbesitzer. Der Hauseigentümer ist nach Übergabe des Wassers durch den Wasserversorger für die Qualität innerhalb des Gebäudes verantwortlich. Seit Ende 2003 schreibt die Trinkwasserverordnung einen verschärften Grenzwert vor, wonach 25 Mikrogramm pro Liter nicht überschritten werden dürfen. Im Jahre 2013 wird dieser Wert auf dann maximal 10 Mikrogramm pro Liter gesenkt werden. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen noch vorhandene Installationen aus Blei gegen andere Materialien ausgetauscht sein.

 
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